"Den Künstler hemmen ist ein Verbrechen, es heisst keimendes Leben morden!"
Egon Schiele
23. April 1912
Die Neulengbacher Selbstbildnisse (Inv. 31161 und Inv. 31162) zeigen den verzweifelten Künstler, der sich notdürftig mit seinem Mantel und mit der grauen Wolldecke der Gefängnispritsche bedeckt.
Diese Selbstporträts, die wohl ohne Spiegel entstanden sind, sind die einzigen, bei denen der Künstler die bei seinen weiblichen Akten häufig praktizierte räumliche Verunsicherung und Destabilisierung durch die Drehung des Aquarells vom Querformat ins Hochformat herbeiführt. Tatsächlich ist auf dem Selbstporträt mit dem rotbraunen Mantel die Liegestätte deutlich, wenn auch koloristisch zart, mit der herabhängenden Decke ausgemalt. Dennoch signiert Schiele dieses Blatt als Hochformat.
Rahmenaußenmaß 68,6 × 52,2 × 3,5 cm
Am 13. April 1912 wurde Egon Schiele – für ihn völlig überraschend – wegen der angeblichen Entführung und Schändung des 13-jährigen Mädchens #Tatjana Georgette von Mossig in Untersuchungshaft genommen und am 30. April ins Kreisgericht St. Pölten überstellt.
Auch wenn die Vorwürfe der Entführung einer Minderjährigen als haltlos fallengelassen werden mussten und Schiele schließlich wegen der Verbreitung unsittlicher Zeichnungen, die in seinem Atelier von Kindern gesehen werden konnten, zu insgesamt nur 24 Tagen Haft verurteilt wurde, erlebte der Künstler diese relativ kurze Zeit der Inhaftierung als einen tiefgreifenden und verletzenden Eingriff in seine Existenz. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Schiele bis zu seiner Überstellung ans Kreisgericht in St. Pölten und der offiziellen Anklageerhebung am 30. April nicht wusste, was letzten Endes gegen ihn vorgebracht werden würde, und ob er nicht Strafen von sechs Monaten für die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder gar von 20 Jahren wegen „Schändung“ zu gewärtigen hätte.
Die überlieferten 13 Arbeiten, die Schiele zwischen dem 19. und 27. April angefertigt hat, verdeutlichen die dramatisch zunehmende Angst vor einer harten Verurteilung. Nachdem ihm seine Lebensgefährtin #Wally Zeichenmaterial gebracht hatte, schuf Schiele die erschütternden Zeugnisse einer völligen Zerrüttung und zunehmenden Panik.
Die Albertina besitzt die zehn bedeutendsten Gefängniszeichnungen (Inv. 31032, Inv. 31025, Inv. 31160, Inv. 31029, Inv. 31030, Inv. 31031, Inv. 31162, Inv. 31161, Inv. 31027, Inv. 31026).
Die drei Selbstbildnisse der Albertina - zwei weitere sind in Privatbesitz - zeigen den verzweifelten Künstler, der sich notdürftig mit seinem Mantel, am 23. April (Inv. 31162), sowie mit der grauen Wolldecke der Gefängnispritsche am 24. und 25. April (Inv. 31161, Inv. 31027) zudeckt.
#Jane Kallir (Kallir 2003, S. 191) hat zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Selbstporträts - die im übrigen wohl ohne Spiegel entstanden sind - die einzigen sind, bei denen der Künstler die bei seinen weiblichen Akten so beliebte räumliche Verunsicherung und Destabilisierung durch das Stürzen bzw. Drehen des Aquarells um 90 Grad herbeiführt, obwohl auf dem Selbstporträt mit dem rotbraunen Mantel (Inv. 31162) die Liegestätte deutlich, wenn auch koloristisch zart mit der herabhängenden Decke ausgemalt ist.
Dieses Aquarell ist mit dem letzten, fünf Tage vor der Anklage und dem Urteilsspruch entstandenen (Inv. 31027) das beste der schließlich auf 13 Blätter angewachsenen Gefängnisserie.
Klaus Albrecht Schröder (Autor und Hg.), Egon Schiele (Kat. Ausst., Albertina, Wien 2005/2006), München, Berlin, London, New York 2005, S. 206-215.
IIIFPermalinkhttps://sammlungenonline.albertina.at/objects/3082/den-kunstler-hemmen-ist-ein-verbrechen-es-heisst-keimendesImage Request