Bildnis des Ulrich Varnbüler
Albrecht Dürer
1522 (Abdruck Blaeu, Amsterdam, nach 1620)
Platte: 43,6 × 33 cm
Von den verschiedenen Porträts, die Dürer in seinen letzten Lebensjahren in Holzschnitten und Kupferstichen schuf, ist das Brustbildnis seines Freundes Ulrich Varnbüler das größte und eindrucksvollste. Der aus St. Gallen gebürtige Varnbüler (1474 – um 1544) war kaiserlicher Rat und Kanzler Ferdinands I. sowie seit 1507 Protonotar beim Reichskammergericht. Ab 1531 war er Kanzleiverwalter dieser Behörde. Er war eng vertraut mit Erasmus von Rotterdam, und ab 1515 verband ihn eine Freundschaft mit Dürer und Willibald Pirckheimer, in deren Briefen er verschiedentlich Erwähnung findet. Die drei Freunde trafen erneut zusammen, als sich Varnbüler 1522 zum Reichstag nach Nürnberg begab, wo auch das Reichskammergericht tagte. In diesem Jahr schickte Pirckheimer dem Schweizer einen Widmungsbrief zu seiner Übersetzung von Lukians Dialog Navis seu vota, und aus dieser Zeit stammt auch ein Brief des Nürnberger Festungsbaumeisters Johann Tschertte, der Dürer und Varnbüler für den kommenden Sonntag zum Frühmahl einlud (Rupprich 1956, Nr. 40, Nr. 67). Während dieses Nürnberg-Aufenthaltes schuf Dürer auch die Porträtzeichnung seines Freundes, die sich in der Albertina erhalten hat (Inv. 4849). Sie hat etwas durch Abrieb gelitten und ist an den Rändern geringfügig beschnitten. Das Blatt ist an den Umrissen zur Übertragung durchgegriffelt und maßgleich mit dem gegenseitigen Holzschnitt, für den sie als unmittelbare Vorlage verwendet wurde. Dürer nahm braune Kreide für das Gesicht und das Haarnetz, die er mit dünnen Linien detailliert herausarbeitete. Die verbleibenden Partien sind großzügiger mit schwarzer Kreide in breiteren, frei gezogenen Linien behandelt. Der Holzschnitt folgt getreu der Vorlage, wobei Schleifen und Borten am Gewand sogar genauer ausgeführt sind oder Einzelheiten wie die Bartstoppeln sichtbar werden, die auf der Zeichnung mittlerweile verschwunden sind. Die kraftvolle Statur, die durch den riesigen Hut noch gesteigert erscheint, gibt dem Brustbildnis seine oft beschriebene monumentale Wirkung. Eindringlich hat Dürer den festen, durchsetzungsfähigen Charakter, die geistige Sammlung und den klaren, direkten und unbeirrbaren Blick des Schweizer Freundes festgehalten. In den lebendig geschwungenen Umrissen des Gesichts und individuellen Details wie den krausen Barthaaren kommen Unmittelbarkeit und Spontaneität zum Ausdruck. Seine Haltung ist nicht gestellt, distanziert oder von repräsentativer Strenge geprägt, sondern lässt die persönliche Nähe Dürers zu seinem Freund spüren.
Der Künstler hat das Bildnis als reinen Linienholzschnitt ohne Zusatz einer Tonplatte geschaffen (Inv. DG1934/487, Inv. DG1934/488). Von ihm sind drei Zustände bekannt (Meder 1932, Nr. 256). Den zweiten Zustand kennzeichnet ein vertikaler, sich vom unteren Bereich bis zum Kragen ziehender Sprung sowie ein Ausbruch der Linienplatte am hinteren Auge. Um 1600 gelangte der Druckstock in Besitz des Den Haager Verlegers Hendrick Hondius, der die Platte mit einer holländischen Adresse versah, die häufig abgeschnitten wird. Um 1620 erwarb sie der Amsterdamer Verleger Willem Janssen gemeinsam mit dem Holzstock von Dürers Rhinocerus und fügte zwei Tonplatten hinzu. Er setzte seine Adresse an den unteren Rand, die ebenfalls zumeist abgetrennt wurde. Die Ergänzung des Holzschnitts zu einem Clair-obscur im dritten Zustand geschah zu dem Zweck, den Riss, den Ausbruch am Auge sowie die verschiedenen Lücken an der Umrandung zu kaschieren. Die Farbigkeit steigert zwar die lebendige Wirkung, schwächt aber die Feinheit und Prägnanz in der Charakterisierung der Persönlichkeit entscheidend ab.
Literatur: Thausing 1884, Bd. 2, S. 269; Seibt 1891, S. 31f.; Dodgson 1903a, S. 340f., Nr. 146b; Geisberg 1930, Nr. 730; Meder 1932, Nr. 256; Panofsky 1942, S. 52; Paris und Rotterdam 1965–1966, Nr. 26; Strauss 1973, Nr. 31; Geisberg und Strauss 1974, Bd. 2, S. 684; Bartrum 1995, unter Nr. 44; Schoch, Mende, Scherbaum 2002, Nr. 256 (Text v. D. Eichberger); Wien und München 2011–2012, Nr. 6 (Text v. A. Riether)
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