Selbstbildnis
Giambattista Piazzetta
10. Dezember 1735
Giambattista Piazzetta zählt neben #Guardi und #Tiepolo zu den größten venezianischen Malern des 18. Jahrhunderts. In seiner Malerei verschmilzt das leuchtende venezianische Kolorit mit einem kontrastreichen Helldunkel, das auf ein Studium der Malerei Bolognas zurückgeht, wo er sich zwischen ca. 1703 und 1711 aufgehalten hat. Auch als Zeichner hat der Künstler eine Meisterschaft entwickelt, die bereits von seinen Zeitgenossen gerühmt wurde.
Sein Selbstporträt in der Albertina überliefert uns das Aussehen des Künstlers im Alter von 52 Jahren und ist damit eines seiner wenigen Blätter mit gesicherter Datierung. Es entstand in dem Jahr, in dem sich ein einschneidender stilistischer Wandel im Schaffen des Künstler hin zu einer aufgelockerten, helleren Farbgebung und zu einer offeneren, freieren Pinselführung vollzogen hat.
Zu den außerordentlichen Fähigkeiten, die Piazzetta als Porträtist auszeichnen, zählen die scharfe Beobachtungsgabe, das Festhalten wesentlicher Charakterzüge, das Einfangen des spontanen Ausdrucks sowie die Wiedergabe einer intimen Ausstrahlung. In dem Selbstbildnis ist sein Blick zwar selbstbewusst nach außen gerichtet, doch wirken die Augen versonnen, nachdenklich, was den ängstlichen, bisweilen melancholischen Wesenszug des Künstlers offenlegt. Dies wird in der Zeichnung trotz des selbstgefälligen Auftretens auf subtile Weise offenbar.
Piazzetta modellierte den Kopf mit großzügig aufgesetzten Strichlagen in schwarzer Kreide, die von breiteren Flecken am Rock zu zarten Schraffuren im Gesicht fein abgestuft sind. Alles gewinnt Gestalt durch den lebendigen Wechsel von lichten und verschatteten Partien, mit denen der Künstler zudem größte Unterschiede im Stofflichen festzuhalten vermag. Mit zeichnerischen Mitteln nimmt er hier die lebendigen Farbvariationen und das atmosphärische Helldunkel in seinen Gemälden vorweg.
Achim Gnann, in: Klaus Albrecht Schröder (Hg.), Die großen Meister der Albertina (Kat. Best. Albertina, Wien 2008), Petersberg 2008, Nr. 123.
