Studien zweier nackter Jünglinge auf einem Hügel, Skizze eines weiblichen Aktes
Raffaello Santi
um 1505
Auf der Rückseite des Blattes hat Raphael zwei schräg von hinten gesehenen Jünglingsakte auf einer felsigen Anhöhe festgehalten. Nachdem er zunächst mit dem Bleigriffel die Figuren flüchtig angelegt hat, zeichnete er den rechten Jüngling, der sich mit den durchgestreckten Armen hinter dem Rücken vom Hügel herablässt. Daraufhin skizzierte er mit einer helleren, gelblich-braunen Tinte die zweite Gestalt, die sich mit einem Arm auf dem Gestein aufstützt und mit ausgestrecktem rechten Bein über die Kante springt. Stilistisch steht die Zeichnung in engstem Zusammenhang mit den Darstellungen von Kämpfenden und einem Fahnenträger auf zwei Seiten eines Blattes in der Galleria dell´Accademia in Venedig (Knab, Mitsch, Oberhuber, 1983, Nr.131-132) sowie mit der Studie der Albertina mit drei Männern in Angriffsstellung (Inv. 206v). Diese Zeichnungen verbindet die schlanke und sehnige Gestaltung der Körper, bei denen der strukturelle Aufbau sowie das Vorwölben einzelner Muskeln durch kräftige Umrisslinien genau festgehalten wird. Schraffuren dienen dazu, die Gliedmaßen zu runden und deren räumliche Stellung und Verkürzung anschaulich zu machen. Wie erwähnt bereiten die drei Männerakte in Angriffsstellung in der Albertina eine Zeichnung Raphaels im Louvre vor (Knab, Mitsch, Oberhuber, 1983, Nr.134), auf der vermutlich die Einnahme der Stadt Perugia durch den Ostgotenkönig Totila im Jahre 552 dargestellt ist, wie T. Henry unlängst plausibel gemacht hat. Wie die Gruppe der hier erwähnten Zeichnung nahelegt, plante Raphael wohl einen umfangreicheren Zyklus mit Kampfesdarstellungen auszuführen. Vermutlich erhielt der Künstler von der Stadt Perugia den Auftrag für eine monumentale Freskendekoration im Innenraum eines kommunalen Gebäudes, bei der die Einzelszenen nach dem Vorbild der beiden großen, zu dieser Zeit geplanten Schlachtenbilder von Leonardo und Michelangelo im Palazzo Vecchio an berühmte militärische Ereignisse aus der Geschichte der Stadt erinnern sollten. Schon Vasari berichtet, dass rühmende Schilderungen von den beiden Kompositionen Leonardos und Michelangelos Raphael veranlasst hätten, sich zu deren Studium nach Florenz zu begeben (Ausg. Milanesi, Bd. 4, S. 319f.). Angeregt von diesen Werken dürfte er Projekte für diesen Freskenzyklus in Perugia geschaffen haben, zu dessen Realisierung es aber nie gekommen ist. Bei der Wiener Studie der beiden Akte an einer Böschung hat E. Mitsch auf verwandte Motive in Zeichnungen Leonardos sowie auf die Gestalt eines Auferstehenden in Michelangelos Jüngstem Gericht hingewiesen, der sich ebenfalls mit beiden Armen hinter dem Rücken auf dem Boden aufstemmt (Wien, 1983, Abb. S. 35, 36). Mitsch hält es für möglich, dass Michelangelo ähnliche Motive bereits während seiner Arbeit an der Cascinaschlacht entwickelt hat. Das auf dem Hügel abgelegte Kleidungsstück hat Anlass zu der Vermutung gegeben, es handle sich bei den beiden Akten um Badende, und somit habe Raphael in dieser Zeichnung Ideen von Michelangelos Karton weitergesponnen. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, da die linke Gestalt gebannt auf ein Ereignis in der Ferne blickt, zum dem sich die beiden eiligst hinzubegeben scheinen. Die Zeichnung stammt wohl aus einem frühen Planungsstadium, in dem die Soldaten noch ohne Rüstungen dargestellt sind. Das Blatt im Louvre mit der Szene der Belagerung von Perugia überliefert schon eine spätere Phase, in dem die Soldaten zwar noch als Akte erscheinen, aber vereinzelt bereits Helme tragen.
Im unteren Bereich hat Raphael mit dem Bleigriffel eine weibliche Aktfigur gezeichnet, deren Haltung an die der stehenden Leda von Leonardo erinnert. Eine Vorzeichnung zu diesem Gemälde hat Raphael in einer Kopie festgehalten (Knab, Mitsch, Oberhuber, 1983, Nr.114). P. Joannides identifizierte die Griffelskizze der Frauengestalt als Eva, was angesichts des runden Gegenstands in ihrer Hand, der als Apfel gedeutet werden kann sowie aufgrund der vertikalen, möglicherweise einen Baum kennzeichnenden Linie neben ihr wohl zutreffend ist.
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