Das Urteil des Salomon (1. Buch der Könige, 3, 16-28)
Anonym
spätes 17. Jahrhundert
In einem herrschaftlichen Saal hat sich viel Volk versammelt, um die Vollstreckung von Salomos Urteil abzuwarten, das im alttestamentarischen 1. Buch der Könige (3, 16–28) nachzulesen ist. Links thront der weise König umringt von seinen teils gewappneten Höflingen. Eine Stufe entrückt den Herrscher vom gewöhnlichen Fußvolk und über ihm hängt zum Attest seiner königlichen Würde ein Stoffbaldachin; in einer Armbeuge lehnt die Insignie seines richterlichen Amtes, ein Stab, seine andere Hand gibt dem Henker, der sein Schwert schon drohend erhebt, Weisung, das hilflose, kopfüber gepackte Kind zu zerteilen. Vor ihm am Boden liegt der Leichnam des zweiten Knaben, mit dessen unglücklichem Tod das Verhängnis seinen Lauf nehmen sollte: Zu Salomo waren nämlich zwei Frauen gekommen, die ihm ein lebendes und ein totes Kind vorwiesen und einander beschuldigten, die eine habe der anderen ihr totes Kind untergeschoben und dafür das lebendige geraubt, um es fortan als das ihre auszugeben. Dem König war es unmöglich, die eine oder die andere der Lüge zu überführen, und er befahl schließlich: »Teilt das lebendige Kind in zwei Teile und gebt dieser die Hälfte und jener die Hälfte.« Da sprach die leibliche Mutter des lebenden Kindes (also die des Nachts um ihren Sohn betrogene) zum König, er möge das Kind verschonen und der anderen Frau überlassen. Letztere aber (die Entführerin) forderte kaltherzig, das Urteil zu vollstrecken. Und tatsächlich, kehren wir zur Zeichnung zurück, feuert die Frau den Henker noch an, sein grausiges Werk zu vollenden, während die zweite klagend und flehend auf ihre Knie gesunken ist.
Das bläulich gefärbte Papier und unübersehbare Anklänge an Werke des Veronese (man beachte die als venezianische Kurtisane auftretende falsche Mutter) führten dazu, das Blatt der Venezianischen Schule zuzuschreiben. Doch ist die differenzierte Technik, eine Mixtur aus Feder, Lavis, Kreide und weißer Höhung, durchaus als ein Spezifikum der Augsburger Schule anzusprechen, wo sie von Johann Heinrich Schönfeld (1609–1684) eingeführt und von den Meistern seines Kreises vervollkommnet wurde. Vergleichbares hinterließ etwa Hanns Ulrich Franck (um 1590–1675): Seine Darstellung der Kreuztragung in Augsburger Privatbesitz kommt vorliegender Arbeit hinsichtlich der mittels fein nuancierter Lavierung erzielten Valeursabstufungen besonders nahe (siehe Schloss Achberg und Augsburg 2012, Nr. 32). Franck arbeitet die Figurenvolumina aber kompakter heraus und zeichnet in den Formen und Konturen präziser. Mit Johann Georg Knappich begegnen wir schließlich einem stilistisch und technisch ähnlich arbeitenden Künstler der nachfolgenden Generation, über dessen Lehr- und Wanderjahre nichts bekannt ist, der aber häufiger von Veronese entlehnte Motive in vergleichbaren bühnenartigen Szenerien einarbeitete (vgl. die Zeichnung Ludwig XIV. im Gespräch mit zwei Mönchen, Kunstsammlungen und Museen Augsburg, Inv.-Nr. G. 5553–84; dazu Augsburg 1987, Nr. 32) und dem wir die Zeichnung vorsichtig zuweisen möchten.
Spurensuche. Die Sammlung Arthur Feldmann und die Albertina, Achim Gnann, Heinz Schödl (Hg.), Wien 2015, S. 51-53.
IIIFPermalinkhttps://sammlungenonline.albertina.at/objects/328089/das-urteil-des-salomon-1-buch-der-konige-3-1628Image Request