Kreuzabnahme
Ugo da Carpi
um 1520-1523
Die bereits von Vasari (Ausg. Milanesi, Bd. V, 1880, S. 421) erwähnte Kreuzabnahme von Ugo da Carpi gibt gemäß der Inschrift eine Darstellung von Raphael wieder, gewiss eine Zeichnung, die sich jedoch nicht erhalten hat. Die Zeichnung im Praunschen Kabinett in Nürnberg, die J. G. Prestels Reproduktion als Vorlage diente (Weigel 1865, S. 563, 6685), ist dem Autor ebenso wenig bekannt, wie das von P. Zani (Encicl. Met., II, Bd. 8, Parma 1821, S. 167f.) als Original Raphaels angesehene Blatt in der Sammlung de Luca in Neapel. Der Meister hat sich bereits in seiner Florentiner Zeit mit dem Thema der Kreuzigung befasst. In einer Federskizze von 1507 in der Albertina (Knab, Mitsch, Oberhuber 1983, Nr. 219) findet sich seitenverkehrt das Motiv des nach vorne sackenden, wie vor dem Kreuz pendelnden Christus, dessen eine Hand noch am Querbalken haftet, während die andere leblos herabhängt. Der Stil der Kreuzabnahme steht jedoch in engster Verbindung mit den Loggienbildern (Stegemeier 1974). Die schwungvollen Bewegungen und die Gewänder der klagenden Frauen finden sich in den Fresken des siebten Jochs, Joseph und die Frau des Potiphar und Auffindung des Moses, und ähnliche bärtige Gesichter kehren im Gewölbebild Joseph und seine Brüder im achten Joch wieder (Dacos 1986, Tav. XXIX a und b, XXXI). Entwürfe zu diesen Fresken machte Raphael um 1516 bis 1518, und wie diese war die Vorlage für die Kreuzabnahme wohl eine lavierte und mit Weiß gehöhte Federzeichnung. Möglicherweise war sie für das letzte Joch in den Loggien mit Szenen aus dem Leben Christi bestimmt, wurde später aber nicht ausgeführt. Vielleicht war sie auch für den nicht erhaltenen Freskenzyklus mit Szenen aus dem Leben Maria Magdalenas vorgesehen (vgl. Mantua und Wien 1999, Nr. 116–118), den Giulio Romano und Giovanni Francesco Penni in der Massimi-Kapelle in SS. Trinità dei Monti nach Entwürfen Raphaels gemalt haben. Die Kreuzigung spielt schließlich im Leben der Magdalena eine zentrale Rolle. Raphaels Vorzeichnung war vermutlich spiegelbildlich zu Ugos Clair-obscur, da sich die klagende Muttergottes in den Darstellungen dieses Themas gewöhnlich auf der linken Seite des Kreuzes befindet. A. Bartsch glaubte noch, Ugos Blatt sei eine Kopie nach einem Kupferstich von Marcantonio Raimondi (Albertina, Inv. DG1970/280), der die Szene gegensinning und mit Veränderungen wiedergibt. Raimondi hat das Kreuz erhöht, wodurch die Gruppe um Christus von den klagenden Frauen getrennt wird, die in Ugos Blatt durch den geschlossenen Ablauf der Handlungen, die tiefe emotionale Verbundenheit aller Figuren und die zusammenfassende Lichtführung ein wundervolle Einheit bilden. Das Lebendige und Spontane in den Reaktionen, das Fließende und Dynamische in ihren Bewegungen erstarrt förmlich. Wahrscheinlich basiert der Stich auf Ugos Clair-obscur, wobei es an verschiedenen Stellen zu Missverständnissen gekommen ist. So sind am unteren Ende der Leitern Linien zu erkennen, die Raimondi zunächst von Ugo übernahm, dann aber wegließ, weil er die Leitern in stärkerer Verkürzung zeigen musste. Ugos Kreuzabnahme wurde nur in drei Platten gedruckt , weswegen das lineare Element stärker hervortritt als bei David erschlägt Goliath (Albertina, Inv. DG2002/272). Gegenüber frühen Blättern wie Aeneas und Anchises (Sammlung Baselitz, Wien 2013, Kat. 35), in dem die Strichplatte die Komposition vollständig beschreibt, bilden die schwarzen Linien nun nur noch Akzente und betonen die Rundungen der Körper. Die Figuren setzen sich markant vom Hintergrund ab und werden von der Umgebung isoliert, was sie mit dem Venusfest (Albertina, Inv. DG2002/307) verbindet, das kaum vor 1520 entstanden sein kann. Die Kreuzabnahme ist daher etwa in die gleiche Zeit, um 1519 bis 1523, zu datieren. Im ersten Zustand des Drucks erscheint noch keine Inschrift auf der unteren Rahmenleiste, wie sie der hier ausgestellte zweite Zustand zeigt. Das Kreuz nach der Bezeichnung »RAPHAEL · URBINAS« könnte laut K. Oberhuber (mündl. Mitteil.) auf eine Entstehung dieser zweiten Fassung nach Raphaels Tod 1520 hinweisen. J. Johnson (1982, Nr. 9, Ia) erwähnt einen weiteren Zustand des Blattes, der die Inschrift im Rahmen zeigt, aber anstelle des zweiten Tonblocks eine andere Strichplatte aufweist.
Weitere
Literatur: Zanetti 1837, S. 9, Nr. 5; Seibt 1891, S. 48 (nicht von Ugo da Carpi); Kristeller 1912, S. 49; Pittaluga 1930, S. 234 und Fig. 170; Paris und Rotterdam 1965–1966, S. 33, Nr. 74, Pl. IX; Karpinski 1971, Nr. 43.22; Trotter 1974, S. 76ff.; Servolini 1977, Kat. 10, Tav. XXI; Shoemaker 1981, S. 160; Johnson 1982, Kat. 9 (zweiter Zustand); Mantua und Wien 1999, Nr. 109; Matile 2003, Kat. 46; Tokio 2005, Kat. 11; Sassi 2009, S. 76; Carpi 2009, Kat. 25
