Badende Nymphen
Ugo da Carpi
1526/1527 (Neuauflage Andreani 1605)
Der berühmte Clair-obscur-Holzschnitt Badende Nymphen gibt eine lavierte und mit Weiß gehöhte Zeichnung Parmigianinos in den Uffizien gleichseitig und annähernd maßgleich wieder (Wien 2013, Abb. 35). Eindrucksvoll sind die zarten, fließenden Federlinien der Vorlage in die dünnen Stege der schwarzen Strichplatte und die wässrigen Lavierungen in die malerischen, aufgelösten Flächen der Tonplatte umgesetzt. Die aufblitzenden Weißhöhungen lassen die ganze Schönheit der grazilen Frauenkörper hervortreten und verleihen dem Raum eine sonnige, lichtdurchflutete Atmosphäre. A. E. Popham (1971, Nr. 74, Pl. 119) identifizierte die Szene versuchsweise als Bad der Diana. Eine solche Deutung scheint ihr auch Antonio Fantuzzi in seiner gegensinnigen Radierung (B. XVI, Nr. 14, S. 197) von 1543 zu geben, in der schräg über der zentralen Frauengestalt eine Mondsichel, das Attribut Dianas, eingefügt ist. V. J. Hull (2004) möchte in der Darstellung die von Ovid in den Metamorphosen und den Fasti geschilderte Entdeckung der Schwangerschaft der Kallisto erkennen (Ovid, Met. 2, 409ff.). Diese wurde offensichtlich, als sich Diana und die Nymphen für das Bad vorbereiteten und bei dieser Gelegenheit der sich ausruhenden Nymphe die Kleider vom Leibe zogen. Für diese Deutung könnte die Gegenwart des im Himmel angedeuteten Jupiter sprechen, der sie zuvor verführt hatte. Unklar ist aber, wer von den beiden liegenden Gestalten Kallisto sein sollte, da sich keine von beiden wegen ihrer nun sichtbaren Schwangerschaft schämt. Zudem erhalten sie keine Aufmerksamkeit von den anderen Nymphen, die ganz mit sich selbst beschäftigt sind. Vielleicht handelt es sich um eine eher unspezifische Darstellung badender Nymphen oder nackter Mädchengestalten in einer arkadischen Landschaft, wie sie in dieser Zeit nicht unüblich waren (vgl. München und Frankfurt 2007–2008, S. 154). A. Bartsch hielt den hier besprochenen Clair obscur Holzschnitt mit dem Monogramm von Andrea Andreani fälschlicherweise für den ersten Zustand, wohingegen der Zustand ohne dem Monogramm von Andrea Andreani (siehe Albertina Inv. DG2002/500 und Inv. DG2002/501) der zweite sei. Bereits A. Zanetti hat aber das Exemplar ohne Monogramm als die erste Fassung bestimmt und als eine Arbeit von Ugo da Carpi angesehen. Diese Zuschreibung wird bisweilen bezweifelt, und so ist das Blatt etwa in dem Werkkatalog von J. Johnson (1982) nicht aufgenommen. Entschieden für Ugo spricht die kongeniale Umsetzung der Vorzeichnung in den Farbholzschnitt, bei dem die Mädchengestalten mit wenigen Akzenten der dunkleren Farbplatte und der schwarzen Strichplatte Rundung erhalten und sich dank der wirkungsvollen Verkürzung der Gliedmaßen frei im Raum zu bewegen vermögen. In Niccolòs Holzschnitten überlagern sich dagegen die Tonplatten, modellieren den Körper nicht heraus, sondern drücken ihn in die Fläche. Die Umrisslinie umschreibt die Formen gleichmäßig, ohne Akzente zu setzen und die Plastizität der Körper hervorzuheben. Die Bewegungen sind fließend, aber spannungslos, und in keinem der Holzschnitte zeigt Niccolò Figuren mit derart artikulierten Körpern wie bei den Badenden Nymphen, die an den Gelenkstellen vollkommene Festigkeit aufweisen. Das Blatt entwickelt den malerischen Stil von Ugos Venusfest (Albertina Inv. DG2002/307) weiter und schließt unmittelbar an Holzschnitte wie die Auferstehung Christi oder den Olympos an. A. E. Popham datiert Parmigianinos Vorzeichnung in die römische (1524–1527) oder die bolognesische Periode (1527–1530) des Künstlers. Für eine Entstehung gegen Ende der römischen Zeit sprechen die ausgreifenden Gesten der Frauengestalten und die Gliederung des Raumes durch eine kraftvolle Tiefenschräge, die sich mit der Hieronymusvision in der National Gallery in London vergleichen lassen. In der Bologneser Zeit werden die Figuren dagegen stärker in die Fläche gebreitet werden. Bereits C. Ricci (1914, Nr. 20) verwies auf den Zusammenhang des Blattes mit dem von Vasari (Ausg. Milanesi, Bd. V, 1880, S. 233) erwähnten »quadro di certe ninfe, che oggi è in casa di messer Niccolò Buffolini a Città di Castello«. Parmigianino hat 1526/27 im Auftrag eines anderen Mitgliedes der Bufalini-Familie, Maria Bufalini, die Hieronymusvision gemalt und könnte gleichzeitig an dem Bild mit den badenden Nymphen gearbeitet haben. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Ugo seinen Farbholzschnitt in derselben Zeit geschaffen hat.
In der Albertina sind weitere Zustände sowohl des ersten Zustands (Albertina, Inv. DG2002/500, Inv. DG2002/501 sowie in HB 33.2 p.46) als auch des hier besprochenen von Andrea Andreani 1605 herausgegebenen zweiten Zustands erhalten (Albertina, Inv. DG951, sowie in HB 33.2 p.45).
Literatur: Zanetti 1837, S. 73, unter Nr. 96; Kolloff 1872, S. 726, Nr. 22 I; Wien 1963, Nr. 93; Paris und Rotterdam 1965–1966, Nr. 89; Popham 1969, S. 51, Anm. 9; Trotter 1974, S. 225ff.; Servolini 1977, Nr. 23, Tav. XXXIV; Karpinski 1983, S. 194; Parma und Wien 2003, Nr. 2.4.9 (Text v. A. Gnann); Parma 2003, Nr. 85 (Text v. C. Farinelli); Matile 2003, S. 141, Anm. 330 (Niccolò Vicentino oder dessen Werkstatt); München und Frankfurt 2007–2008, Kat. 52; Carpi 2009, Nr. 37 (Text v. R. Sassi); Budapest 2009–2010, Kat. 58 35
