Das Urteil des Paris
Marcantonio Raimondi
um 1513-1514
Das "Urteil des Paris" ist ein Hauptwerk der Zusammenarbeit zwischen Marcanton und Raphael und ein erster Höhepunkt des klassischen Stils von Raphael. #Vasari (Bd. V, S. 411) schreibt, dass Raphael eine Zeichnung direkt für diesen Stich anfertigte, der für die Schönheit der Ausführung zu den bewundernswertesten Schöpfungen Marcantons gehört. Die Darstellung brachte ihm viel Anerkennung und war von größter künstlerischer Auswirkung (Healy 1997, S. 18 ff., S. 19). Marcanton hat die gesamte Platte zuvor aufgeraut und später nur diejenigen Partien poliert, die im Stich hell bleiben sollten (Landau/Parshall 1994, S. 128). Durch diese Technik schuf er einen samtigen Grundton für die Modellierung, die äußerst reich an Tonabstufungen ist und die der Darstellung eine einzigartige bildhafte Geschlossenheit verleiht. Passavant hat die Wirkung mit einem Clair-obscur verglichen. Bekanntlich haben die Komposition antike Figurenreliefs mit dem "Parisurteil" auf zwei Sarkophagen in der Villa Medici und in der Villa Doria Pamphili beeinflusst (Bober/Rubinstein 1987, Fig. 119-120). Raphael übernahm die asymmetrische Anordnung, löste aber die Reliefgebundenheit auf und gab den Figuren dadurch die Möglichkeit der räumlichen Entfaltung in dem antikischen Landschaftsraum.
Trotz bisweilen geäußerter Zweifel kann nur Raphael den Entwurf hierfür geschaffen haben. Wann dies geschah, ist umstritten. Laut Vasari müsste Marcanton das "Parisurteil" noch vor dem "Bethlehemitsichen Kindermord", also um 1509/10, gestochen haben, wobei er angibt, dass Raphael die Zeichnung schon früher gemacht habe. Bartsch, Delaborde (1888) und zuletzt Cordellier und Py (1992, S. 162) haben diese frühe Datierung ernst genommen, während Hirth (1898), Oberhuber (1984) oder Mason (1984) den Stich um 1515-1516 datieren. Du Bois-Reymond (1978) und Shoemaker (1981) u. a. denken an eine Entstehung um 1517-1520. Raphaels Vorzeichnung für das "Parisurteil" hat sich nicht erhalten. Fischel (1948, S. 324) hat Raphaels Zeichnung in Budapest mit einem weiblichen Akt in der Haltung einer "Venus Pudica" mit der Venus auf dem Stich in Verbindung gebracht, die Oberhuber jedoch für eine mögliche Vorstudie von 1516 für eine nicht ausgeführte Szene in der Psyche-Loggia der Farensina hält (Knab/Mitsch/Oberhuber 1983, Nr. 545). Der direkte Zusammenhang dieser Figur zu dem Stich ergibt sich aber aufgrund einer Kopie nach einer verlorenen Zeichnung Raphaels im Louvre (Cordellier/Py 1992, Nr. 219), in der die zentrale Szene des "Parisurteils" dargestellt ist. Venus ähnelt dort auffällig dem Akt auf der Zeichnung in Budapest. Auf der Kopie im Louvre erscheint Juno in einer Pose, die an Marcantons "Lukretia" (Bartsch 1803-1821, 14, S. 155 f., Nr. 192) von ca. 1510 und an die Eva im "Sündenfall" im Deckenbild der Stanza della Segnatura von 1509/10 erinnert, wie Cordellier und Py (1992, S. 162) festgestellt haben. Dies würde Vasari Recht geben, dass sich Raphael bereits um 1509-1510 mit ersten Entwürfen zu dem "Parisurteil" beschäftigt hat. Da aber keine originale Zeichnung Raphaels aus dieser Zeit vorhanden ist, wage ich anhand einer Kopie, eine Entscheidung darüber zu treffen.
Die Darstellung kann ihre endgültige Form jedenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt gefunden haben. Im Vergleich zu den Entwürfen für das Bad des #Kardinals Bernardo Dovizi da Bibbiena und für die Fresken der Psyche-Loggia der Farnesina von ca. 1516-1518 fällt auf, dass die Figuren im "Parisurteil" noch nicht denselben antikisch muskulösen Körperbau mit den gerundeten Gliedern und der hohen Organik der Bewegungen haben. Bei Paris und dem Flussgott rechts sind die einzelnen Muskelpartien stark voneinander abgesetzt und treten an manchen Stellen übermäßig hervor. Man beachte auch die ungelenken Bewegungen der Victoria und der Gruppe mit Castor und Pollux und Jupiter im oberen Bereich gegenüber entsprechenden Partien in Marcantons "Quos Ego" von ca. 1516 (Inv. DG1971/361). Engste Bezüge ergeben sich dagegen zu Raphaels Entwürfen für das Altarbild mit der "Auferstehung Christi" von 1513 für die Chigi-Kapelle in S. Maria della Pace. Auf der Studie in Oxford (Knab/Mitsch/Oberhuber 1983, Nr. 479) erscheint einer der Soldaten in derselben Haltung und mit derselben hervortretenden Muskulatur wie der Flussgott im "Parisurteil", wie schon Thode (1881, S. 25) bemerkt hat. Eine ähnliche Pose hat Raphael in der "Vertreibung des Heliodors aus dem Tempel" von 1511 und im Karton mit dem "Tod des Ananias" von ca. 1514/15 verwendet. Zu der Zeichnung von einem der Soldaten für die "Auferstehung Christi" in Oxford besteht jedoch insofern eine enge Verbindung, als Raphael auf der Rückseite in Feder Kühe auf der Weide gezeichnet hat (Knab/Mitsch/Oberhuber 1983, Nr. 480), wie sie im "Parisurteil" im Hintergrund links erscheinen. Mit dem Stich engstens verwandt ist zudem ein kleines Grisaillebild mit dem "Parisurteil" am Fenstergewände unterhalb des "Parnass", das zur Zeit #Leos X. gemalt wurde (Bianchi 1968, S. 661, Fig. 23).
Eine Datierung des "Parisurteils" zu Beginn des Pontifikats Leos X. legt auch die Technik des Stiches nahe. In der Feinheit der Ausführung entspricht ihm Marcantons Stich der "Heiligen Helena" (Bartsch 1803-1821, 14, S. 342, Nr. 460), in dem der kreuztragende Engel ähnlich puppenhaft wirkt wie die Figuren im oberen Teil des "Parisurteils". Die weiche Einbettung der Figuren in den Raum und die malerische Wirkung sind auf beiden Darstellungen höchst verwandt. Die "Heilige Helena" ging aus einer Zeichnung in den Uffizien mit Studien für eines der Fresken am Gewölbe der Stanza di Eliodoro hervor (Knab/Mitsch/Oberhuber 1983, Nr. 483) und lässt sich daher um 1514 datieren. Aus all diesen Argumenten ergibt sich für das Parisurteil eine Datierung um 1513-1514.
Raphael und der klassische Stil in Rom, Mantua/Albertina 1999, Abb. 33, S. 94.
