Der wunderbare Fischzug
Ugo da Carpi
um 1523-1527
Der Clair-obscur mit dem "Wunderbaren Fischzug" gibt wie der "Tod des Ananias" (Inv. DG2002/290) eine der Szenen aus der Teppichserie seitengleich wieder. Die Darstellung folgt allerdings nicht dem Teppich oder dem Karton, sondern stimmt seitenverkehrt in allen wesentlichen Details mit einer Entwurfszeichnung in Windsor überein (Joannides 1983, Nr. 357). Dies haben bereits Ruland (1876) und Oberhuber (1966) festgestellt. Lediglich der Landschaftshintergrund ist reicher ausgestaltet, dessen Hügel sich im Dunst mit dem Wasser verbinden, und auch das vordere Ufer ist weggelassen. Dadurch entsteht gegenüber der Zeichnung eine größere Raumkontinuität, was durch die helle flächenfüllende Farbplatte unterstrichen wird. Auch die Boote drehen sich nun leicht in die Tiefe. Im Karton werden dann später die Köpfe noch verändert, das Paddel weggelassen und die Fische in den Booten und die Kraniche im Vordergrund hinzugefügt. Die Zeichnung in Windsor entstand sicher später als die beiden Entwürfe in Wien (Inv. 192r, 192v) und ist wohl der endgültige Entwurf für den Karton. Das Blatt galt lange Zeit als Penni (Oberhuber 1972, Nr. 440; AK New York 1987, Nr. 49), doch nun ist Oberhuber (1992, S. 25, Anm. 10) wieder für die traditionelle Zuschreibung an Raphael eingetreten.
Zu der äußerst malerischen Wirkung des Clair-obscurs trägt die helle Farbplatte als Grundton für Figuren und Landschaft bei, aber auch die lineare Begrenzung löst sich überall auf. Die Linien sind dabei nicht zeichnerisch fein, sondern dick und flüssig, wie mit der Pinselspitze aufgetragen. Optische Effekte sind wichtiger als die Beschreibung einzelner Details, was an den großen unregelmäßigen Farbflächen zu sehen ist, die sich über die Apostel und die Boote breiten und sogar die Spiegelungen im Wasser wiedergeben. Die schwarze Strichplatte setzt nur Akzente, und auch die Glanzlichter blitzen nur an wenigen Stellen auf. Der Farbholzschnitt unterscheidet sich in diesen Punkten von Ugos "Tod des Ananias" (Inv. DG2002/290) oder "David und Goliath" (Inv. DG2002/272), in denen die Verhältnisse zwischen den einzelnen Druckplatten ausgeglichener sind. Die Wiedergabe ist dort detaillierter, und die Figuren sind wesentlich körperhafter aufgefasst. Der "Wunderbare Fischzug" gilt zwar allgemein als ein Werk Ugos, doch schrieb ihn etwa Kristeller (1912) einem Nachfolger zu, und auch Johnson (1982) hat ihn nicht in seinen Werkkatalog aufgenommen. Trotter (1974, S. 21) hat festgestellt, dass dieser Farbholzschnitt sowie der "Traum Jakobs" und die beiden Kompositionen am Sockel der Loggien Raphaels (Inv. DG2002/288) eine Gruppe bilden. Alle sind nicht signiert und zeigen denselben freien und malerischen Stil. Sie stehen in engstem Zusammenhang mit den Ugo zugeschriebenen Clair-obscurs nach Zeichnungen Parmigianinos: "Die Überraschung", "Pan, Apoll und Marsyas" und "Badende Nymphen" (Bartsch 1803-1821, 12, S. 122, Nr. 22, S. 123 f., Nr. 24, S. 146 f., Nr. 10), die vermutlich erst in die Bologneser Zeit nach 1527 datiert werden können. Einige dieser Farbholzschnitte waren #Niccolò Vicentino zugeschrieben, der zwar diesen Stil weiterentwickelt, aber seinen Figuren nicht dieselbe Festigkeit zu geben vermag wie Ugo. Die Bewegungen sind bei Niccolò dynamischer, aber weniger traumhaft, was bei dem Clair-obscur "Christus heilt die Aussätzigen" offensichtlich wird. Wir nehmen an, dass der "Wunderbare Fischzug" von Ugo stammt und in der späten römischen Zeit oder in Bologna entstanden ist. In letzterem Fall müsste der Künstler Raphaels Modello mitgenommen haben, was weniger wahrscheinlich ist.
Raphael und der klassische Stil in Rom, Mantua/Albertina 1999, Abb. 8, S. 68.
Ugos Wunderbarer Fischzug gibt seitengleich die Darstellung auf einem von Raphaels Wandteppichen wieder, der rechts vom Altar am Sockel der Sixtinischen Kapelle aufgehängt wurde und den Auftakt der Reihe bildet, die den Taten des Apostels Petrus gewidmet ist. Der Clair-obscur folgt allerdings nicht dem Teppich oder dem Karton, sondern stimmt seitenverkehrt in allen wesentlichen Details mit einer geringfügig beschnittenen Entwurfszeichnung in Windsor überein (Wien 2013, Abb. 29), was bereits C. Ruland (1876) und K. Oberhuber (Wien 1966) festgestellt haben. Die Darstellung folgt der Schilderung im Evangelium des Johannes (21,1–8), der zufolge Jesus seinen Jüngern am See Tiberias erschien und sie aufforderte, ihr Netz auf der rechten Seite des Bootes auszuwerfen, nachdem sie in der Nacht zuvor nichts gefangen hatten. Nun konnten sie das Netz nicht mehr einholen, so voll mit Fischen war es. Daraufhin erkannten sie Christus. Die Zeichnung galt lange Zeit als ein Werk von Penni (Oberhuber 1972, Kat. 440; New York 1987, Nr. 49), doch K. Oberhuber (1992, S. 25, Anm. 10) und vorsichtig M. Clayton (London u. a. 1999–2001, Kat. 25) haben sich wieder für die traditionelle Zuschreibung an Raphael ausgesprochen. Ugo hat in seinem Blatt lediglich das vordere Ufer weggelassen, die Figuren weiter nach unten versetzt und die sich im Dunst auflösenden Hügel im Hintergrund etwas detaillierter gestaltet. In der endgültigen Ausführung im Teppich wurden dann noch Details wie die Köpfe verändert und die Fische in den Booten sowie die Kraniche im Vordergrund hinzugefügt.
Der Stil des Blattes unterscheidet sich wesentlich von Ugos Clairobscur- Holzschnitt nach einer zweiten Teppichszene, dem Tod des Ananias (Albertina, Inv. DG2002/290), in dem die Figuren kompakter gestaltet sind, die Farbfelder markante Begrenzungen aufweisen und nicht fließend ineinander übergehen, sondern sich additiv überlagern. Auch dem weißen Papiergrund kommt noch eine wesentlich größere Bedeutung zu. Der Wunderbare Fischzug besticht hingegen durch seine eminent malerische Wirkung. Ugo erzielt diese mit wässrig verlaufenden Farbflächen, die sich über die Apostel und die Boote ausbreiten und sogar die Spiegelungen im Wasser andeuten. Die schwarzen Linien der Strichplatte definieren nicht mehr die Formen, sondern halten ihre optische Erscheinung im Atmosphärischen fest und verleihen den Rottönen eine größere Intensität und Sättigung. Dabei haben die Figuren nichts von ihrer Plastizität eingebüßt, denn die Farbfelder sind so geschnitten, dass sie wie Pinselstriche die Rundungen der Körper hervorheben. Die Lichthöhungen akzentuieren die Verkürzung der Gliedmaßen und machen deren Position im Raum anschaulich. In der Reduzierung der Linienplatte, der malerischen Gestaltung der Farbfelder und der Verwendung der hellsten Tonplatte als Grundton für Figuren und Landschaft schließt das Blatt an die Kreuzabnahme und das Venusfest (Albertina, Inv. DG2002/287 und Inv. DG2002/307) an und bereitet den späteren Stil der Holzschnitte nach Entwürfen Parmigianinos vor. Der Wunderbare Fischzug galt zwar traditionell als ein Werk von Ugo da Carpi, doch wurde diese Zuschreibung bezweifelt, ebenso wie die anderer Blätter, die ebenfalls nicht von Ugo signiert sind. Hierzu gehören etwa der Traum Jakobs oder die Auferstehung Christi (Albertina, Inv. DG2002/269 und Inv. DG2002/289). Auch in dem Verzeichnis der Werke Ugos von J. Johnson sind die Blätter dieser Gruppe, für die der oben beschriebene extrem freie und malerische Stil charakteristisch ist, nicht aufgenommen. Man hat die Holzschnitte dieser Gruppe wiederholt mit Niccolò Vicentino in Verbindung gebracht, der in seinen Clair-obscurs zwar an diesen Stil anschließt, dessen Figuren aber keinesfalls dieselbe Plastizität, Festigkeit und Artikuliertheit wie die von Ugo da Carpi besitzen. In dessen Anbetung der Könige (Albertina, Inv. DG2002/418) etwa zerfließen die Farben zwar ähnlich, doch haben sie keine modellierende Funktion wie im Wunderbaren Fischzug. Sie schichten sich flächig übereinander, ohne den Körpern Substanz zu geben, und sondern sich auch kaum vom Hintergrund ab, wodurch der Raum merklich an Tiefe verliert. Die schwarzen Linien der Strichplatte überziehen die Figuren mit rhythmischen Schwüngen, tragen aber nichts zur Klärung der Binnenformen oder zur Verkürzung der Gliedmaßen bei. Man beachte dagegen, wie im Wunderbaren Fischzug jedes Körperteil fest und artikuliert gestaltet ist und wie jede Figur frei und selbstbestimmt agiert. Niccolò kann aus diesem Grund nicht den Wunderbaren Fischzug geschnitten haben, der unverkennbar den Stil Ugo da Carpis aufweist.
Literatur: Zanetti 1837, S. 11, Nr. 9; Seibt 1891, S. 45; Kristeller 1912, S. 49 (Ugo da Carpi?); Reichel 1926, Taf. 34; Pittaluga 1930, S. 234f.; Paris und Rotterdam 1965–1966, Nr. 71; Wien 1966, Nr. 193; Oberhuber 1972, S. 126; Trotter 1974, S. 17ff., 101ff.; Servolini 1977, Kat. 19, Tav. XXX; Goldfarb 1981, S. 311; Karpinski 1983, S. 38; Paris 1983–1984, S. 387f., Nr. 84 (Text v. P. Jean-Richard); Rom, Mantua und Wien 1999, Nr. 8; Weimar und München 2001–2003, Kat. 3 (Text v. D. Graf); Matile 2003, S. 112f., 119 (Niccolò Vicentino?); Sassi 2009 S. 75f.; Carpi 2009, Kat. 26 (Text v. R. Sassi)
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