"Die eine Orange war das einzige Licht."
Egon Schiele
19. April 1912
Am Anfang seiner Haft, in der Schiele nicht weiß, welche Anklage gegen ihn vorgebracht werden würde, vergewissert sich der Künstler des Raums, der ihn gefangen hält (Inv. 31032, Inv. 31025, Inv. 31160): Es entstehen realistische und perspektivisch korrekte Interieurs der Neulengbacher Gefängniszelle und des Gefängnisganges mit Besen, Waschtrögen und einer kargen Petroleumlampe. Auch den Blick auf die verschlossene, schwere Holztüre ins Freie gibt Schiele wieder: Das vergitterte Fenster gibt den Blick auf einen noch blätterlosen Baum frei, in dem Meisen den Frühling willkommen heißen.
Schiele akzentuiert die Bleistiftzeichnungen nur äußerst sparsam. Hätte der Künstler die Blätter nicht mit den pathetischen Titel versehen, würde nichts auf die zunehmende Verunsicherung und die Qual der Isolation hinweisen.
Am 13. April 1912 wurde Egon Schiele – für ihn völlig überraschend – wegen der angeblichen Entführung und Schändung des 13-jährigen Mädchens #Tatjana Georgette von Mossig in Untersuchungshaft genommen und am 30. April ins Kreisgericht St. Pölten überstellt.
Auch wenn die Vorwürfe der Entführung einer Minderjährigen als haltlos fallengelassen werden mussten und Schiele schließlich wegen der Verbreitung unsittlicher Zeichnungen, die in seinem Atelier von Kindern gesehen werden konnten, zu insgesamt nur 24 Tagen Haft verurteilt wurde, erlebte der Künstler diese relativ kurze Zeit der Inhaftierung als einen tiefgreifenden und verletzenden Eingriff in seine Existenz. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Schiele bis zu seiner Überstellung ans Kreisgericht in St. Pölten und der offiziellen Anklageerhebung am 30. April nicht wusste, was letzten Endes gegen ihn vorgebracht werden würde, und ob er nicht Strafen von sechs Monaten für die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder gar von 20 Jahren wegen „Schändung“ zu gewärtigen hätte.
Die überlieferten 13 Arbeiten, die Schiele zwischen dem 19. und 27. April angefertigt hat, verdeutlichen die dramatisch zunehmende Angst vor einer harten Verurteilung. Nachdem ihm seine Lebensgefährtin #Wally Zeichenmaterial gebracht hatte, schuf Schiele die erschütternden Zeugnisse einer völligen Zerrüttung und zunehmenden Panik.
Die Albertina besitzt die zehn bedeutendsten Gefängniszeichnungen (Inv. 31032, Inv. 31025, Inv. 31160, Inv. 31029, Inv. 31030, Inv. 31031, Inv. 31162, Inv. 31161, Inv. 31027, Inv. 31026). Am Anfang vergewissert sich der Künstler des Raums, der ihn gefangen hält: realistische und perspektivisch korrekte Interieurs der Neulengbacher Gefängniszelle (Inv. 31032), des Gefängnisgangs mit den Besen und Waschtrögen, der kargen Petroleumlampe, die in der Nacht die einzige Lichtquelle gewesen ist (Inv. 31025). Schließlich noch der Blick auf die verschlossene schwere Holztür ins Freie (Inv. 31160): Das vergitterte Fenster gibt den Blick auf einen noch blätterlosen Baum frei, in dem Meisen den Frühling willkommen heißen.
Schiele akzentuiert die Bleistiftzeichnungen nur äußerst sparsam. Wären nicht die zum Teil trivial-pathetischen Beschriftungen mit den Tagesdatierungen, nichts deutete auf die sich anbahnende Qual der Isolation. Im frühesten Blatt (Inv. 31032) wird der von #Wally mitgebrachten Orange symbolisch eine seltsame Lichtmetaphorik zugeschrieben. Die Besen und Wassertröge des Gefängnisgangs (Inv. 31025) verleihen der Zeichnungsinschrift: „Nicht gestraft, sondern gereinigt fühl ich mich!“ etwas unfreiwillig Komisches, doch lässt die hohe Qualität der Zeichnungen die Inkongruenz der Stilhöhe zwischen Text und Bild schnell vergessen.
Klaus Albrecht Schröder (Autor und Hg.), Egon Schiele (Kat. Ausst., Albertina, Wien 2005/2006), München, Berlin, London, New York 2005, S. 206-208.
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