"Zwei meiner Taschentücher."
Egon Schiele
21. April 1912
Drei der im Gefängnis entstandenen Aquarelle sind experimentelle Perspektivstudien (Inv. 31029, Inv. 31030 und Inv. 31031). Am Anfang dieser Serie steht der Sessel mit den auf der Sitzfläche ausgebreiteten Taschentüchern und den über die Lehne gehängten, grünen Strümpfen. Der Sessel gerät dadurch, dass kein Boden vorhanden ist, in eine labile Situation; seine zarte Zerbrechlichkeit vermittelt ein Gefühl der Gefährdung. Das zweite Blatt dieser Serie ist ein Beispiel dafür, wie Schiele durch die nachträgliche Signatur eine den Raum destabilisierende Drehung des Blattes um 90 Grad veranlasst: Erst dadurch entsteht der Eindruck des orientierungslosen Schwebens von Sessel und Krug. Das zuletzt entstandene Aquarell mutiert zum Stellvertreter-Doppelbildnis: für Schiele und seine Gefährtin Wally, deren blaues Tuch über der Sessellehne hängt. Die Inschrift der Zeichnung wurde zum meistzitierten Motto der Schiele-Literatur: »Kunst kann nicht modern sein, Kunst ist urewig.«
Am 13. April 1912 wurde Egon Schiele – für ihn völlig überraschend – wegen der angeblichen Entführung und Schändung des 13-jährigen Mädchens #Tatjana Georgette von Mossig in Untersuchungshaft genommen und am 30. April ins Kreisgericht St. Pölten überstellt.
Auch wenn die Vorwürfe der Entführung einer Minderjährigen als haltlos fallengelassen werden mussten und Schiele schließlich wegen der Verbreitung unsittlicher Zeichnungen, die in seinem Atelier von Kindern gesehen werden konnten, zu insgesamt nur 24 Tagen Haft verurteilt wurde, erlebte der Künstler diese relativ kurze Zeit der Inhaftierung als einen tiefgreifenden und verletzenden Eingriff in seine Existenz. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Schiele bis zu seiner Überstellung ans Kreisgericht in St. Pölten und der offiziellen Anklageerhebung am 30. April nicht wusste, was letzten Endes gegen ihn vorgebracht werden würde, und ob er nicht Strafen von sechs Monaten für die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder gar von 20 Jahren wegen „Schändung“ zu gewärtigen hätte.
Die überlieferten 13 Arbeiten, die Schiele zwischen dem 19. und 27. April angefertigt hat, verdeutlichen die dramatisch zunehmende Angst vor einer harten Verurteilung. Nachdem ihm seine Lebensgefährtin #Wally Zeichenmaterial gebracht hatte, schuf Schiele die erschütternden Zeugnisse einer völligen Zerrüttung und zunehmenden Panik.
Die Albertina besitzt die zehn bedeutendsten Gefängniszeichnungen (Inv. 31032, Inv. 31025, Inv. 31160, Inv. 31029, Inv. 31030, Inv. 31031, Inv. 31162, Inv. 31161, Inv. 31027, Inv. 31026). Schiele akzentuiert die Bleistiftzeichnungen nur äußerst sparsam. Wären nicht die zum Teil trivial-pathetischen Beschriftungen mit den Tagesdatierungen, nichts deutete auf die sich anbahnende Qual der Isolation.
Drei der Aquarelle, die Schiele während seines Gefängnisaufenthaltes gemacht hat, sind experimentelle Perspektivstudien, wahrscheinlich nur eines einzigen Sessels, der zum vorläufigen Stellvertreter der räumlichen Desorientierung wird (Inv. 31029, Inv. 31030, Inv. 31031). Noch zeichnet Schiele – wie auch stets zuvor und nach dem Gefängnisaufenthalt – strikt nach der Natur, vor dem Motiv; ein Selbstbildnis verbietet sich noch mangels entsprechendem Spiegel.
Der Sessel mit den auf der Sitzfläche ausgebreiteten Taschentüchern und den über die Lehne gehängten grünen Strümpfen steht am Anfang dieser Serie, zu der sich ein weiteres Blatt im Privatbesitz befindet. Der Horizont ist hochgezogen, der Sessel gerät – bodenlos - in eine labile Situation, seine zarte Zerbrechlichkeit vermittelt ein Gefühl der Gefährdung.
Klaus Albrecht Schröder (Autor und Hg.), Egon Schiele (Kat. Ausst., Albertina, Wien 2005/2006), München, Berlin, London, New York 2005, S. 206-211.
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