Nürnbergerin im Hauskleid
Albrecht Dürer
1500
Im Jahr 1500 entstand die vierteilige Folge von Nürnbergerinnen in unterschiedlichen offiziellen und häuslichen Gewändern. Erhalten haben sich die Darstellung des Kleids für den Kirchgang, das Tanzkleid und das Hauskleid. Das vierte Blatt mit einer Nürnberger Jungfrau im Tanzkleid ist nur noch aus einer Kopie bekannt. Die Blätter illustrieren die damalige Nürnberger Kleiderordnung, die präzise und verbindlich vorgab, wer zu welcher Gelegenheit was zu tragen hatte. Die Einhaltung dieser Regeln wurden peinlich überwacht, jedes Vergehen geahndet. Dürer hielt auf den zart kolorierten Zeichnungen, die Gewänder und Kopfbedeckungen penibelst dokumentieren, inschriftlich den jeweiligen Nutzungsanlass der Kleidung fest. Die Vielzahl der Anlässe, die ein entsprechendes Gewand erforderten, sowie der Materialluxus, der in den Samt- und Pelzbesätzen deutlich wird, weisen die dargestellten Kleider als Ausstattung wohlhabender Patrizierinnen aus.
In 1500, Dürer produced a four-part series showing women from Nuremberg dressed in different public and domestic costumes. We see their dresses for church, for dancing, and for home use. A fourth sheet showing a young Nuremberg woman dressed for a dance has only survived in a copy. The series illustrates the then valid Nuremberg dress regulations that precisely determined what one had to wear when and at what function. Compliance with municipal regulations was scrupulously monitored and every transgression was punished. Dürer meticulously documented garments and headdresses with these delicately colored drawings and noted the respective occasions at which they were to be worn. The variety of different occasions that each required appropriate clothing as well as such luxurious materials as the velvet and fur trimmings clearly identify the depicted outfits as costumes of wealthy patrician women.
1500/01 fertigte Albrecht Dürer sechs Zeichnungen von Frauenkleidungen seiner Heimatstadt Nürnberg: Zwei Fassungen der oberschichtlichen Kirchgangskleidung verheirateter Frauen (Wien/W 224, London/W 232), die Ausstattung einer verheirateten Frau und die einer Jungfrau zu dem ebenfalls Patriziat und Ehrbarkeit vorbehaltenen Geschlechtertanz im Rathaus (Wien/W 225, Basel/W 227) sowie zwei Zeichnungen einer verheirateten Frau im so genannten Hauskleid (Wien/W 226, Mailand/W 228). Gegenüber den Einzelblättern in London, Basel und Mailand repräsentieren die drei Wiener Zeichnungen (Inv. 3069, Inv. 3070 und Inv. 3071) die gesamte Breite der von Dürer thematisierten anlass- und schichtenspezifischen Kleidungsweisen. Die Zeichnungen in London und Mailand gelten als Vorstudien zu den entsprechenden Wiener Fassungen.
Nachdem die ständische Bestimmung der Kostüme lange Zeit hinter Stil- und Zustandsfragen innerhalb Dürers Werk zurücktrat, galten die Zeichnungen bis in die 1980er-Jahre als "Nürnberger Kleidung" um 1500, wie es sie aufgrund des hierarchischen Aufbaus der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaft, der gerade auch das Kleidungsverhalten prägte, in dieser Allgemeingültigkeit gar nicht gab. Besonders die Kirchgangs- und Tanzkleidung besaß mit ihren den städtischen Oberschichten vorbehaltenen Bestandteilen eine verbindliche soziale Zuordnung. Aber auch das "Hauskleid", das in seiner gediegen festlichen Erscheinung als Repräsentationskleidung und keinesfalls als Alltags- oder gar Arbeitskleidung einzustufen ist, zeigt oberschichtliche Merkmale, wenngleich diese im privaten Bereich weniger markant ausfielen, als bei der öffentlichen Kirchgangs- und Tanzkleidung.
Gegenüber der zu Kirchgang (Inv. 3069) und Geschlechtertanz (Inv. 3070) geforderten Kleidung zeigt sich die "in Hewsern" übliche Ausstattung sowohl in ihrer Erscheinung als auch in der ständischen Distinktion weniger auffällig. Auf den ersten Blick erscheinen weder das langärmelige grüne Kleid ("Rock") noch die dicht gefältelte weiße Schürze, der rötliche Kragen mit dekorativen schwarzen Besätzen ("Goller") oder die hohe Wulsthaube ("Steuchlein") als exklusive Standeskleidung. Dasselbe gilt für Beuteltasche und Tuch. Erst in Kenntnis damaliger Kleidungsvorschriften nimmt der heutige Betrachter wahr, dass den Oberschichten vorbehaltene rote Samtbesätze um die Ärmel und ein Pelzbesatz um den Saum das Kleid, schwarze Zierbesätze den Goller und ein dekoratives Muster das Steuchlein aus der Masse gleichartiger Kleidungsstücke heraushoben. Auch das Tuch in der linken Hand ist weniger als hausfrauliches Utensil denn als Standesattribut zu werten, als das Ziertücher ("Fazolet") im 16. Jahrhundert von Italien ausgehend in die europäische Porträtmalerei und in die Luxusgesetzgebung Eingang fanden.
Die Zeichnungen (Inv. 3069, Inv. 3070 und Inv. 3071) überliefern drei Varianten der oberschichtlichen Nürnberger Standeskleidung um 1500, die ihre distinktiven Merkmale selbstbewusst zur Schau trug. Ob es sich um Versatzstücke für spätere Arbeiten handelte, oder - was die eindeutige gesellschaftliche Aussage der Kostüme nahelegt - um Vorarbeiten für ein illustriertes Geschlechterbuch, eine patrizische Familienchronik oder ein Kleidungspanorama im Sinne späterer "Trachtenbücher", ist ungeklärt. Unwahrscheinlich wird jedoch vor diesem Hintergrund die seit langem kontrovers diskutierte Annahme, dass für diese Zeichnungen Agnes Dürer Modell gestanden habe, nachdem die dargestellte Kleidung die Gattin des Malers, wenn auch nur im Rollenbild, in den Stand von Patriziat und Ehrbarkeit erhoben hätte.
Albrecht Dürer, Ausstellungskatalog, hg. von K. A. Schröder und M. L. Sternath, Albertina, Wien 2003, Abb. 37, S. 192-196.
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