"Mein Wandelweg führt über Abgründe."
Egon Schiele
27. April 1912
Völlig anders als alle anderen im Gefängnis von Neulengbach gefertigten Aquarelle stellt sich das Schlusswerk dar: ein Stillleben-Arrangement von drei Orangen auf einer bunt gemusterten Decke, das einzige Werk, zu dem eine Vorzeichnung – vom Vortag auf der Rückseite – erhalten ist.
Das Stillleben unterscheidet sich nicht nur thematisch, sondern auch technisch radikal von den transparenten, Nass-in-Nass gearbeiteten Aquarellen, eine farblich schwere Gouache, deren Beschriftung nicht zum Bildmotiv passen will: »Mein Wandelweg führt über Abgründe«. Die Kolorierung ist offensichtlich später, nach Schieles Entlassung aus dem Gefängnis entstanden, im eigenen Atelier, wo dem Künstler wieder seine Gouache-Farben zur Verfügung standen.
Am 13. April 1912 wurde Egon Schiele – für ihn völlig überraschend – wegen der angeblichen Entführung und Schändung des 13-jährigen Mädchens #Tatjana Georgette von Mossig in Untersuchungshaft genommen und am 30. April ins Kreisgericht St. Pölten überstellt.
Auch wenn die Vorwürfe der Entführung einer Minderjährigen als haltlos fallengelassen werden mussten und Schiele schließlich wegen der Verbreitung unsittlicher Zeichnungen, die in seinem Atelier von Kindern gesehen werden konnten, zu insgesamt nur 24 Tagen Haft verurteilt wurde, erlebte der Künstler diese relativ kurze Zeit der Inhaftierung als einen tiefgreifenden und verletzenden Eingriff in seine Existenz. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Schiele bis zu seiner Überstellung ans Kreisgericht in St. Pölten und der offiziellen Anklageerhebung am 30. April nicht wusste, was letzten Endes gegen ihn vorgebracht werden würde, und ob er nicht Strafen von sechs Monaten für die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder gar von 20 Jahren wegen „Schändung“ zu gewärtigen hätte.
Die überlieferten 13 Arbeiten, die Schiele zwischen dem 19. und 27. April angefertigt hat, verdeutlichen die dramatisch zunehmende Angst vor einer harten Verurteilung. Nachdem ihm seine Lebensgefährtin #Wally Zeichenmaterial gebracht hatte, schuf Schiele die erschütternden Zeugnisse einer völligen Zerrüttung und zunehmenden Panik.
Die Albertina besitzt die zehn bedeutendsten Gefängniszeichnungen (Inv. 31032, Inv. 31025, Inv. 31160, Inv. 31029, Inv. 31030, Inv. 31031, Inv. 31162, Inv. 31161, Inv. 31027, Inv. 31026).
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Völlig anders als alle anderen im Gefängnis von Neulengbach gefertigten Aquarelle stellt sich das Schlusswerk dar: ein Stillleben-Arrangement von drei Orangen auf einer bunten gemusterten Decke. Das einzige Werk, zu dem eine Vorzeichnung – vom Vortag auf der Rückseite – erhalten ist.
Das Stillleben unterscheidet sich nicht nur thematisch, sondern auch technisch radikal von den transparenten, nass in nass gearbeiteten Aquarellen: die farblich schwere Gouache, deren Beschriftung nicht zum Bildmotiv passen will: „Mein Wandelweg führt über Abgründe“.
Klaus Albrecht Schröder (Autor und Hg.), Egon Schiele (Kat. Ausst., Albertina, Wien 2005/2006), München, Berlin, London, New York 2005, S. 206-215.
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